Projektförderung

Grundsätze der Förderung und Vergaberichtlinien 

Download Förderantrag Projektförderung

ProSport Allgäu/Kleinwalsertal fördert Vorhaben, die sich durch Qualität, Originalität und Modellcharakter auszeichnen und Impulse im Nachwuchs- und Leistungssport auslösen.

Über die Förderung von Projekten will ProSport ermöglichen:

  • neue Impulse im Leistungssport zu geben
  • besondere Projekte zu begleiten 
  • vorhandene Entwicklungen zu bündeln
  • weitergehende Kooperationen zu stiften

Antragsberechtigte sind Vereine, Verbände, Schulen, Stützpunkte, Sportinternate sowie Trainer. 

Förderungsschwerpunkte

Die Förderungsschwerpunkte des Förderkreises ProSport dienen der Orientierung der Antragsteller. Im Sinne einer aktiven Förderungspolitik verdeutlichen sie vorrangige ziele für die Weiterentwicklung des Nachwuchssports in der Region Allgäu und Kleinwalsertal.

  1. Innovative und experimentelle Projekte, die beispielhaft die Leistungssportentwicklung in der Region stärken (Innovationsförderung).
  2. Projekte, die wesentliche Impulse für die Weiterentwicklung der beteiligten Disziplinen geben (Modellförderung).
  3. Veranstaltungen und Projekte, die dem Austausch und der Zusammenarbeit unterschiedlicher Disziplinen bzw. Sparten dienen (Austauschförderung).
  4. Initiativen zur Vernetzung und Schaffung von langfristig stabilen Strukturen (Strukturförderung).
  5. Projekte und Vorhaben mit dem Ziel der Ressourcenbündelung und der Ermöglichung von Synergieeffekten (Kooperationsförderung).

 

Vergaberichtlinien

1. Voraussetzung

Voraussetzung der Förderung ist ein entscheidungsreifer schriftlicher Antrag. Anträge können nur bearbeitet werden, wenn sie die im Abschnitt „Antragstellung“ beschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Im Einzelfall ist eine Beratung der Antragsteller durch die Geschäftsstelle möglich.

2. Entscheidung

Anträge werden in der folgenden Sitzung des Sportausschusses zur Beratung gestellt. Die Entscheidung über den Antrag trifft der Vorstand und das Präsidium von ProSport. Die Geschäftsstelle teilt die Entscheidungen den Antragstellern ohne Begründung mit.

3. Antragsfristen

Die Antragsfristen sind verbindlich. Sie werden vom Sportausschuss festgelegt. Anträge müssen bis zum 15. Juni (Wintersport) bzw. 15. November (Sommersport) eingereicht werden.

4. Antragstellung

Die Antragstellung an ProSport erfolgt auf einem Antragsformular das von der Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt wird. Formlose Anträge die den Anforderungen eines Projektantrages entsprechen, werden anerkannt. Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt werden. 

5. Zuwendungsart

Die Zuwendungen werden als Projektförderung als Anteils-, Fehlbedarfs-, Höchstbetrags- oder Festbetragsfinanzierung gewährt.

6. Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage für die Zuwendungen sind die zuwendungsfähigen Ausgaben des beantragten Projekts, das heißt, diejenigen Ausgaben, die bei Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zur Durchführung des Projektes notwendigerweise anfallen.
Grundlage für die Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben ist die im Projektantrag enthaltene Kostenaufstellung.

7. Verwendung der Fördermittel und Verwendungsnachweis

Bewilligte Mittel müssen zweckgebunden zur Projektumsetzung verwendet werden. Die Auszahlung erfolgt auf Anforderung und nach Vorlage des Verwendungsnachweises. Der Verwendungsnachweis ist spätestens zwei Monate nach Abschluss des Projektes vorzulegen.

8. Projektbeginn

Die Arbeiten am Projekt sollten vor dem Zeitpunkt der Bewilligung nicht begonnen worden sein.

 

Hinweise zum ausfüllen eines Projektantrags 

  1. Machen Sie bitte alle Angaben möglichst klar und unmissverständlich.
  2. Falls die eine oder andere Frage für sie unklar ist, wenden sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.
  3. Seien Sie bitte realistisch bei der Angabe von Aufwendungen.
  4. Seien sie bitte auch realistisch bei der Angabe, ob ihr Projekt auch tatsächlich umgesetzt werden kann. Ansonsten kann es zu Rückforderungen unsererseits kommen.
  5. Projekte sollten sich nicht ausschließlich durch eine Förderung von ProSport finanzieren.
  6. ProSport fühlt sich seinen Geldgebern stark verpflichtet und prüft genauestens den Mitteleinsatz. Bieten sie uns deshalb bitte nur Projekte zur Förderung an, die auch nach ihren eigenen Maßstäben dieser Tatsache gerecht werden.
  7. Es gelten die Förderrichtlinien des Förderkreises „ProSport Allgäu/Kleinwalsertal e.V.

Unsere Partner und Sponsoren