Einzelförderung

Grundsätze und Ziele

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ProSport Allgäu/Kleinwalsertal fühlt sich in höchstem Maße der Förderung des Nachwuchs-Leistungssports verpflichtet:

  1. Schaffung von Grundlagen und Umsetzungshilfen für eine nachhaltige und erfolgreiche leistungssportliche Entwicklung.
  2. Hierbei ist die langfristige Sicherung der schulischen und/oder beruflichen Entwicklung eine wichtige und unverzichtbare Basis und hat neben anderen Zielen den höchsten Stellenwert.
  3. Imageverbesserung des Sports in der Region.
  4. Förderung des Fairplay. Leistungssteigerung mit legalen Mitteln.
  5. Förderung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit aller am Sport Beteiligten bzw. Interessierten auf demokratischer Grundlage und grenzüberschreitend.
  6. Motivation der am Sport Beteiligten bzw. Interessierten, in der Gemeinschaft die entstehenden Probleme selbstständig und eigenverantwortlich zu lösen.
  7. Gefördert wird:
  • wer mindestens einem regionalen Kader (nur olympische Disziplinen) angehört. Gibt es in der Sportart des Antragstellers noch keine regionalen Kader z. B. Snowboard, dann hat der Antragsteller Ergebnisse nachzuweisen, die sich deutlich vom Leistungsniveau des Breitensports abheben. 
  • ProSport fördert Projekte, die sich durch Qualität, Originalität und Modellcharakter auszeichnen und Impulse im Nachwuchs- und Leistungssport auslösen.
  1. wer mindestens einem regionalen Kader (nur olympische Disziplinen) angehört. Gibt es in der Sportart des Antragstellers noch keine regionalen Kader z. B. Snowboard, dann hat der Antragsteller Ergebnisse nachzuweisen, die sich deutlich vom Leistungsniveau des Breitensports abheben. 
  2. ProSport fördert Projekte, die sich durch Qualität, Originalität und Modellcharakter auszeichnen und Impulse im Nachwuchs- und Leistungssport auslösen.

Stichtage für die Förderung sind:

  • Wintersportarten: bis spätestens 15.06. des jeweiligen Jahres Mitteilung an Antragsteller bis zum 15.08.
  • Sommersportarten: bis spätestens 15.11.des jeweiligen Jahres Mitteilung an Antragsteller bis zum 15.02.

Tätigkeitsgebiet ist insbesondere das Allgäu und das Kleinwalsertal. ProSport pflegt jedoch bewusst auch Kontakte nach außen und initiiert Projekte, deren Wirkung über die Region hinausgeht. Wichtig und notwendig sind Kontakte und der Erfahrungsaustausch mit Einrichtungen mit ähnlichen Zielsetzungen. ProSport stellt höchste moralische Ansprüche an seine Projekte und auch an seine Mitglieder. Befangenheitsregeln werden bewusst sehr weit ausgelegt.

 

ProSport fühlt sich den Geldgebern stark verpflichtet und prüft genauestens den Mitteleinsatz.

Negativabgrenzung

So soll eine Förderung auf keinen Fall aussehen:

  1. Sie soll kein selbstverständliches Anspruchsdenken bei den Geförderten auslösen.
  2. Die Aufgaben von ProSport unterscheiden sich von denen von Gemeinden, Land und Staat. Projekte, die zu den Grundaufgaben der Vereine, der Verbände, der Gemeinden, des Landes bzw. des Staates gehören, sind nicht förderungsfähig.
  3. ProSport fördert nicht nach dem Gießkannenprinzip, sondern gezielt projektorientiert.
  4. Durch Förderungen sollen keine Abhängigkeiten geschaffen werden.
  5. ProSport erwartet für seine Förderung keine direkte Gegenleistung. 
  6. Projekte, die Dauerzahlungen verursachen, sind aus Etatgründen zu vermeiden.
  7. Jegliche Förderung wird auf die Dauer von höchstens einem Jahr begrenzt: Nach Ablauf des Jahres wird neu über eine Weiterförderung nach „Antrag auf Fortführung“ entschieden.

Mehrfachförderungen

Der Förderungsbewerber ist verpflichtet, im Förderungsantrag Angaben über beabsichtigte oder laufende Förderungen von Dritten (z. B. Verein, Verband, Land, Gemeinde, Sponsoren etc.), die dasselbe Ansuchen betreffen, zu machen. Mehrfachförderungen sind grundsätzlich nicht möglich. Andernfalls ist mit einer Rückzahlung der Förderung zu rechnen.

 

Rückforderung von Zuschussbeträgen

Zuschussbeträge von ProSport sind zurückzuzahlen, wenn:

  1. ProSport über wesentliche Umstände unrichtig oder unvollständig informiert wurde.
  2. Das Förderungsvorhaben durch Verschulden des Förderungsempfängers entweder nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden kann.
  3. Wichtige Änderungen bei den Förderungsvoraussetzungen nicht unverzüglich berichtet wurden.
  4. Die Förderung widmungswidrig verwendet wurde oder den Erfolg des Vorhabens sichernde Auflagen oder Bedingungen aus Verschulden des Förderungsempfängers nicht eingehalten worden sind.
  5. Die von ProSport angeforderten Berichte nicht erstattet oder Nachweise nicht erbracht worden sind.

 

Förderprinzipien

  1. Eigenständigkeit und Eigeninitiative haben höchsten Stellenwert. Passivität ist uns ein Gräuel. Für ProSport muss erkennbar sein, dass am Erreichen des geförderten Zwecks mit Nachdruck gearbeitet wird.
  2. Der Sport mit seiner körperlichen und mentalen Ausbildung sowie seiner positiven Darstellung gegenüber der Öffentlichkeit sind wesentliche Grundlagen des Förderungsziels. Wichtige Basis für eine Förderungen ist das Vertrauen in das Gelingen.
  3. ProSport ergreift vorrangig Maßnahmen für eine nachhaltige Substanzerhaltung bzw. einen nachhaltigen Substanzausbau des Leistungssports in der Region.
  4. Projektunterstützung soll Hilfe zur Selbsthilfe darstellen. Auf längere Sicht soll eine auf solche Art ausgelöste Entwicklung selbst weiterlaufen.
  5. ProSport achtet darauf, nichts „Krankes“ zu erhalten, sondern Neues, Gesundes auf den Weg zu bringen.
  6. Die Projekte sind möglichst zukunftsorientiert.
  7. ProSport hat durchaus Mut zum Experiment.
  8. ProSport ist frei von politischen und kommerziellen Begehrlichkeiten.
  9. Größere Förderbeträge sollen auch einem größeren Personenkreis zugute kommen.
  10. Alle Förderungen sollen auch für Außenstehende transparent und nachvollziehbar sein.
  11. Alle Förderungen sind von ProSport begleitend zu kontrollieren, zu bewerten und vom Förderungsempfänger zu dokumentieren.
  12. Die durch ProSport Geförderten fühlen sich ProSport, den Mitgliedern, Förderern und Sponsoren verbunden und tragen zur Weiterverbreitung und Umsetzung der Grundsätze und Ziele von ProSport bei.


Entscheidung über Anträge

Mit dem Einbringen eines Förderantrags akzeptiert der Förderungsbewerber unsere Rahmenbedingungen.
Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Entscheidungen über die Anträge werden nicht begründet.

Unsere Partner und Sponsoren